Warendiebstahl mithilfe einer Detektei aufdecken

Der Diebstahl von Waren ist ein Problem, das nahezu jeder Betrieb kennt. Auch in München klagen Ladenbesitzer über Ladendiebe, die Produkte einstecken. Doch auch innerhalb des Betriebs kommt es nicht selten vor, dass etwas verschwindet. Teilweise entwenden Angestellte Waren oder entwerten diese auf eigene Faust. Für Unternehmer ist dies ein großes Problem, denn nicht nur wird das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern massiv gestört, es entsteht auch ein finanzieller Verlust. Zur Beweissicherung ist es immer besser, einen Profi an der Hand zu haben, damit die Beweise auch später vor Gericht Bestand haben – aber wir kommt man daran? Und was können Unternehmer machen, um dem Warendiebstahl vorzubeugen oder ihn aufzuklären? Dieser Artikel geht auf einige Möglichkeiten ein.

Warendiebstahl - Sicherheit
Abbildung 1: Wie können sich Ladenbesitzer vor Warendiebstahl jeglicher Art schützen?

Welche Form kann Warendiebstahl annehmen?

Diebstahl kommt mit vielen Gesichtern. Für Ladenbesitzer, aber auch für Unternehmer jeglicher Art, ist er ein heikles Thema, das grundsätzlich unangenehm und folgenreich ist. Nicht nur wird das Vertrauen gestört, durch Diebstahl entsteht auch ein Schaden. Generell kann der Warendiebstahl in folgende Punkte unterteilt werden:

  • Durch Angestellte – das kommt häufiger vor, als viele Unternehmer glauben. Der Warendiebstahl durch Angestellte kann in diversen Variationen auftreten, grundsätzlich beinhaltet er jedoch, dass Gegenstände aus dem Unternehmen entwendet werden. Im Kleinen liegt dieser Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter Kopierpapier entwendet, im Großen, wenn zu verkaufende Produkte gestohlen werden.
  • Durch Kunden – auch Kunden sind nicht immer frei von Schuld. Besonders häufig ist hier natürlich der Ladendiebstahl, wobei da gefragt werden kann, ob Ladendiebe überhaupt als Kunden bezeichnet werden können. Aber auch Besucher in Unternehmen können Gegenstände entwenden und somit Warendiebstahl begehen.
  • Betrug/Erpressung – hin und wieder steht hinter dem Warendiebstahl ein Betrugs- oder Erpressungsdelikt. In diesem Fall stiehlt beispielsweise ein Mitarbeiter regelmäßig Waren und gibt sie an denjenigen, von dem er erpresst wird. Gerade im Elektronikbereich kommt dies relativ häufig vor, da diese Waren von den Erpressern gut veräußert werden können.
  • Drogenkurier – gleichfalls kann es zum Warendiebstahl durch einen Mitarbeiter kommen, wenn dieser selbst Drogen vertreibt oder von jemandem dazu angewiesen wurde. Die gestohlenen Waren werden präpariert, um in ihnen Drogen zu verstecken, die nun weitergeschickt werden. Für einen Geschäftsbesitzer ist dies besonders tückisch, da er nicht nur die Waren verliert, er kann auch selbst in den Verdacht kommen, als Kurier, oder Bunkerhalter – so in Polizeikreisen die Bezeichnung für jemanden, der Drogen für den eigentlichen Dealer versteckt – tätig zu sein.

Freilich gibt es noch unzählige weitere Varianten des Warendiebstahls. Wie so oft ist kein Fall wie der andere und auch die Hintergründe sind vielseitig. Für Unternehmer bleibt nur, dass die ganze Thematik ärgerlich und ein finanzielles Desaster ist.

Welche Strategien gibt es dagegen?

Wenn Warendiebstahl in so vielen Formen auftritt, ist es dann überhaupt möglich, sich dagegen zu wehren? Natürlich, doch zuerst muss er überhaupt aufgedeckt werden. Ein bloßer Verdacht ist selten ein Grund, einen Mitarbeiter zu entlassen und auch das Ladengeschäft kann nicht einfach abgesperrt werden, weil eventuell ein Kunde klauen könnte. Trotzdem sollen natürlich einige Lösungen vorgestellt werden:

  • Klare Regeln – das gilt in jedem Unternehmen, also auch in Geschäften und Büros. Es muss klare Regelungen hinsichtlich der betrieblichen Güter geben. Dürfen Mitarbeiter zwischendurch mal Papier mit nach Hause nehmen oder ist es schon ein innerbetriebliches Vergehen, wenn ein Kugelschreiber mit in die Pause genommen wird? Im Lebensmittelbereich muss klar festgelegt werden, wie die Mitarbeiter mit den Lebensmitteln im Geschäft umzugehen haben. Auch die Regelung, wie vom Mitarbeiter gekaufte Waren im Betrieb zu lagern sind, muss klar sein.
  • Überwachung – die Überwachung von Mitarbeitern ist ein strittiges Thema, aber grundsätzlich möglich. Die Mitarbeiter müssen jedoch genau darüber aufgeklärt werden, dass sie überwacht werden – und wo dies der Fall ist.
  • Überprüfung – Unternehmer können dem Warendiebstahl natürlich vorbeugen, indem sie Detektoren einsetzen. Dies ist auch im Mitarbeiterbereich möglich, beispielsweise am Ausgang des Mitarbeiterbereichs. Natürlich hilft der Diebstahlschutz nur, wenn alle Produkte, auch die im Lager bereits markiert sind. Anderenfalls kann der Detektor nicht anschlagen.
  • Sicherheitspersonal – Gerade in Unternehmen mit größeren Lagerbereichen, ist die Beauftragung von einem Sicherheitsdienst sinnvoll. Außerhalb der Geschäftszeiten kann der Dienst prüfen, ob niemand in das Lager eindringt. Dieser Weg ist besonders dann sinnvoll, wenn vermutet wird, dass ein Mitarbeiter in den Abendstunden oder in der Nacht Waren entwendet.

Professionelle Hilfe – eine Lösung?

Der Warendiebstahl ist eine Straftat und wer sich professionelle Hilfe holt, handelt absolut richtig. Gerade bei vermuteten Diebstählen durch einen Mitarbeiter ist beispielsweise der Einsatz einer Detektei die beste Lösung, da der Mitarbeiter zuerst überführt werden muss, bevor überhaupt gehandelt werden kann. Professionelle Hilfe ist auf mehreren Eben sinnvoll:

  • Sicherheit – wird ein Dieb erwischt, handelt er oftmals gewalttätig. Professionelle Personen wissen, wie sie sich verteidigen können, und sind in der Lage, den Dieb zu stellen.
  • Beweissicherung – Unternehmer wissen zwar ungefähr, dass sie Beweise benötigen, doch sind sie oftmals weder in der Lage, diese zu erhalten, noch welche Beweise notwendig sind. Es braucht eine gewisse Stichhaltigkeit, damit diese auch vor Gericht Bestand haben.

Wenn ein Geschäftsbesitzer oder Unternehmer eine andere Person beim Diebstahl erwischt, hat er übrigens nur dann das Recht, sie festzuhalten, bis die Polizei kommt, wenn der Täter minderjährig ist, oder sich nicht korrekt ausweisen kann, oder den Diebstahl nicht zugibt! Allerdings ist diese Vorgehensweise gerade bei fremden Personen nicht unbedingt empfehlenswert, da doch eine enorme Verletzungsgefahr von dem Jedermannsrecht ausgeht.

Diebstahl
Abbildung 2: Ladendiebe werden mitunter auf frischer Tat ertappt – wie ist dann korrekt zu handeln?

Fazit – handeln, nicht warten

Wer vermutet, dass in dem eigenen Betrieb gestohlen wird, sollte nicht lange mit sich hadern, sondern tätig werden. Es gibt diverse Möglichkeiten, um dem Diebstahl vorzubeugen oder einen Dieb zu stellen. Allerdings sollte stets eine professionelle Lösung gesucht werden.

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